Verordnung

Verordnung

VORSCHRIFTEN
Agricampeggio GREEN CAMP BRIDGE

Diese Bestimmungen werden den Kunden bei ihrer Ankunft zur Kenntnis gebracht und sind vor der Rezeption ausgehängt. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Kunde sie vorbehaltlos.

Art. 1 – Annullierungsregeln

  • bis 10 Tage vorher: Die Stornierung ist kostenlos – es wird keine Gebühr erhoben
  • bis 4 Tage vorher: 50% des Gesamtbetrages der Reservierung wird von der für die Reservierung verwendeten Kreditkarte abgebucht.
  • innerhalb von 3 Tagen vorher: 100% des Gesamtbetrages der Reservierung wird auf der für die Reservierung verwendeten Kreditkarte belastet.

Der Betrag wird automatisch innerhalb von 30 Tagen nach dem Aufenthaltszeitraum abgebucht.

Wenn Ihre Kreditkarte nicht funktioniert, wird Ihnen ein spezieller Link für die Zahlung mit einer anderen Karte über STRIPE oder per Banküberweisung zugesandt; Sie werden auch über das anstehende oder abgeschlossene Verfahren informiert.


Art. 2 – Bezahlung des Aufenthalts

Sie können für Ihren Aufenthalt im Voraus auf unserer Website, per Kreditkarte oder PayPal bezahlen. Wenn die Zahlung nicht im Voraus erfolgt, wird der Restbetrag der Reservierung am Tag der Ankunft in der Anlage beim Check-in bezahlt, oder nach dem Ermessen des Managements ein paar Tage später für längere Aufenthalte.
Im Hotel können Sie mit Kreditkarte oder in bar bis zu einem Betrag von € 1.999,00 (in Übereinstimmung mit den italienischen Gesetzen) bezahlen.
Akzeptierte Kreditkarten: Pagobancomat, Visa, Mastercard, Maestro.
Wir akzeptieren keine Schecks.
Eine Kaution ist nicht erforderlich, außer bei längeren Aufenthalten, für die eine Kaution nach Ermessen der Direktion verlangt werden kann.

Art. 3 – Zugang zum Campingplatz

Für den Zutritt zum Campingplatz ist eine Genehmigung der Direktion erforderlich.
Bei der Ankunft muss jede Person an der Rezeption während der Öffnungszeiten ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, um die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung vorzunehmen (andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch vor); dies ist nicht erforderlich, wenn die Dokumente bei der Online-Buchung übermittelt wurden.
Minderjährigen, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, der gesetzlich für sie verantwortlich ist, ist der Zutritt nicht gestattet.
Der Zugang und die Anwesenheit unbefugter Personen auf dem Campingplatz verstößt gegen die Vorschriften der öffentlichen Sicherheit, Artikel 614 des Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch), Artikel 633 des Strafgesetzbuches (Eindringen in Grundstücke und Gebäude), Artikel 624 des Strafgesetzbuches (Diebstahl von Dienstleistungen) und den Straftatbestand des Vertragsbetrugs.
Das Betreten und Verlassen des Campingplatzes ist nur über die entsprechenden Eingänge gestattet, das Überklettern der Zäune des Campingplatzes ist strengstens untersagt.

Art. 4 – Ein- und Ausreisezeiten

ANKUNFT: nach 12:00 Uhr am Anreisetag
ABREISE: vor 12:00 Uhr am Abreisetag

Reservierte Stellplätze können ab 12.00 Uhr belegt werden.
Erfolgt die Abreise nicht innerhalb der vorgeschriebenen täglichen Frist (bis 15.00 Uhr), so ist der Kunde verpflichtet, auch den Aufenthalt am Abreisetag zu bezahlen. Um die Abreise zu ermöglichen, kann die Campingplatzleitung gegebenenfalls nach dieser Zeit das kostenlose Parken auf dem angrenzenden Parkplatz genehmigen.
Wer vor dieser Zeit ankommt, kann auf dem Parkplatz innerhalb des Campingplatzes parken.

Art. 5 – Mindest- und Höchstaufenthalt

Die Mindestaufenthaltsdauer auf dem Campingplatz beträgt 3 Nächte und die Höchstgrenze liegt bei 45 aufeinanderfolgenden Nächten.
Längere Aufenthalte müssen mit der Direktion abgesprochen werden, um die Durchführbarkeit zu prüfen.


Art. 6 – Besatzungsobergrenzen pro Stellplatz

Pro Stellplatz ist nicht mehr als eine Besatzung erlaubt.
Auf jedem Stellplatz sind maximal 04 Erwachsene, 04 Kinder unter 14 Jahren und 01 Fahrzeuge erlaubt.


Art. 7 – Tiere

Hunde und andere Haustiere sind auf dem Campingplatz erlaubt, wobei maximal 3 Tiere pro Stellplatz erlaubt sind, sofern sie von einem Impfausweis und einer Kopie des Gesundheitszeugnisses begleitet werden.
Hunde müssen an der Leine (Höchstlänge 1,50 m) und mit Maulkorb geführt werden.
Die Besitzer sind für die Pflege, die Sauberkeit und die sofortige Beseitigung der physiologischen Bedürfnisse ihrer Tiere sowohl auf dem Stellplatz als auch auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes verantwortlich; sie müssen darauf achten, dass sie die anderen Gäste des Campingplatzes nicht stören.
Katzen und andere Haustiere dürfen nicht außerhalb der Stellplätze frei gelassen werden; die Tiere dürfen innerhalb der Stellplätze nicht allein gelassen werden.


Art. 8 – Auswahl und Nutzung der Stellplätze

Die Zuteilung der Stellplätze erfolgt durch Online-Reservierung nach der jeweiligen Verfügbarkeit; unerlaubte Bewegungen sind verboten. Bei Wohnwagen und Wohnmobilen mit einer Länge von mehr als 8 Metern behält sich die Direktion das Recht vor, den am besten geeigneten Stellplatz zu wählen.
Bei begründeten betrieblichen Erfordernissen kann es notwendig sein, den Wohnbereich auf einen anderen Stellplatz zu verlegen, oder sogar die gesamte Besatzung mit ihrem Wohnbereich.

Die gesamte Ausrüstung muss innerhalb des Stellplatzes ordentlich verstaut werden.
Die Fahrzeuge müssen so weit wie möglich auf dem zugewiesenen Stellplatz geparkt werden.
Das Aufstellen von Nebengebäuden zum Hauptgebäude ist ohne Genehmigung der Direktion verboten.
Das Aufstellen von Bauten und Zubehör unter Verwendung der Pflanzen und Hecken des Campingplatzes ist verboten.


Art. 9 – Stille und Schweigen

Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und die Verwendung von Geräten, die die Gäste des Campingplatzes stören, müssen jederzeit vermieden werden.
Insbesondere muss von 13:30 bis 15:00 Uhr und von 22:30 bis 7:30 Uhr Ruhe herrschen. Auch während der Ruhezeiten dürfen Fahrzeuge das Agricampeggio-Gelände im Schritttempo durchfahren.


Art. 10 – Kinder

Die Erwachsenen sind für die Sicherheit und das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, deren Lebhaftigkeit, Erziehung und Bedürfnisse nicht auf Kosten der Ruhe, Sicherheit und Hygiene der anderen Gäste gehen dürfen.

  • Es ist verboten, auf der gesamten Fläche des Campingplatzes zu laufen und an Elementen wie Holzzäunen, Bäumen, Schildern, Laternenpfählen und Teilen des Servicegebäudes usw. zu hängen oder zu klettern.
  • Es ist verboten, barfuß zu laufen.
  • In den Sanitäranlagen müssen die Kinder von ihren Eltern begleitet werden.Bitte beachten Sie auch, dass Kinder unter 5 Jahren kostenlos übernachten.


Art. 11 – Verbindungen und Elektrizität

Der elektrische Anschluss an die Säulensteckdosen muss von der Direktion genehmigt werden und muss die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale aufweisen, wie z.B.: Anschlusskabel N1VVK (flammhemmend blau) mit einem Mindestquerschnitt von 3×1,5 mm. ohne Abzweigungen, es dürfen keine externen Lampen installiert werden, es sei denn, sie haben die Schutzart IP65, und alle Anwendungen müssen einen Erdanschluss haben.

Die Direktion lehnt jede Verantwortung für Anschlüsse mit defekten Kabeln oder Geräten ab.
Der Strom wird mit einer maximalen Stromstärke von 10 AMP verteilt.
Es ist absolut verboten, die elektrischen Anlagen in irgendeiner Weise zu manipulieren.
Die an der Säule verfügbare elektrische Energie garantiert einen Stromverbrauch von bis zu sechs Ampere (z.B. eine Glühbirne, ein Fernseher, ein Kühlschrank gleichzeitig). Daher ist die Verwendung von elektrischen Geräten mit höherer Stromaufnahme, wie z. B. Herde, Bügeleisen, Öfen, Ventilatoren, Haartrockner usw., zu vermeiden. Jede missbräuchliche Verwendung kann sogar zu dauerhaften Unterbrechungen führen. Der Verursacher ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Art. 12 – Planen, Pavillons, Vordächer

Das Anbringen von Schutzplanen ist vorbehaltlich der Genehmigung der Direktion zulässig. Diese müssen aus selbstlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material bestehen und in jedem Fall:

  • Sie dürfen nur innerhalb ihres eigenen Spielfeldes aufgestellt werden;
  • Sie dürfen nur ein Dach und keine geschlossenen senkrechten Wände haben;
  • So dass alle dahinter befindlichen Kunden einen Blick auf den See behalten können;
  • Sie dürfen nicht an Pflanzen befestigt werden;
  • Sie dürfen nicht größer sein als die Größe des Wohnwagens oder der Veranda;
  • Sie dürfen keine tragenden Rahmen mit übermäßiger Wucht verwenden;
  • Eine Farbe haben, die mit der Umgebung harmoniert (grün) und ästhetisch akzeptabel ist.

Die seitlichen Abschlüsse der Stellplätze dürfen auf keinen Fall mit Zelten, Pavillons oder anderem festen Material versehen werden.
Alle Bauten müssen auf Anweisung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit dem Ende des Aufenthalts entfernt werden, andernfalls hat die Direktion das Recht, eine Zwangsräumung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.

Art. 13 – Fundsachen

Gegenstände, die auf dem Gelände des Campingplatzes gefunden werden, müssen der Direktion zurückgegeben werden, damit die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.

Art. 14 – Haftung und Versicherung

Mit persönlichen Gegenständen sollte man vorsichtig umgehen und Geld und Wertsachen nicht unbeaufsichtigt in Wohnwagen oder Zelten zurücklassen.

Außerdem haftet die Direktion nicht:

  • Für den Diebstahl von Wertsachen und Wertgegenständen;
  • für Schäden, die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien, auch an Pflanzen, oder anderen Ursachen verursacht werden, die nicht auf das Verschulden des Agricamping-Personals zurückzuführen sind.

Den Gästen wird empfohlen, im Voraus eine Versicherung sowohl für die Einrichtungen und Ausrüstungen als auch für die Risiken des Agricampings abzuschließen. Es ist auch ratsam, einen für die verwendeten Geräte geeigneten Feuerlöscher mitzuführen.

Art. 15 – Verschiedene Verbote

Es ist verboten:

  • Das Entsorgen von Siedlungsabfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter und das Zurücklassen von Sondermüll und gefährlichen Abfällen auf dem Gelände des Campingplatzes.
  • Das Graben von Löchern oder Rinnen im Boden und die Veränderung der Stellplatzgrenzen.
  • Anzünden von Feuern.
  • Beschädigung der Vegetation und der Einrichtungen des Campingplatzes.
  • Verunstalten oder Entfernen von Schildern.
  • Verschütten oder Verstreuen von Ölen, Kraftstoffen, kochenden, salzigen oder Abfallflüssigkeiten auf dem Boden.
  • Das Waschen von Autos, anderen Fahrzeugen, Planen und Gegenständen jeglicher Art, die den Einsatz von Chemikalien erfordern.
  • Das Waschen von Geschirr und Wäsche außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken.
  • Waschen oder Abwaschen an den Trinkbrunnen, die sich im Außenbereich entlang des Boulevards befinden.
  • Verschwendung und unsachgemäße Verwendung von Wasser.
  • Stromverbrauch über die vorgeschriebene Menge hinaus und Anschluss an mehr als eine Steckdose pro Stellplatz.
  • Das Aufstellen von Zäunen, das Anbinden und Verankern von Gegenständen an Pflanzen, das Ziehen von Seilen in Augenhöhe und das Anbringen von Gegenständen, die eine potenzielle Gefahr darstellen oder den freien Durchgang behindern können. Arbeiten, die nicht von der Direktion genehmigt wurden, werden vom Personal des Campingplatzes entfernt.
  • Das Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern mit einer Geschwindigkeit, die über “Schrittgeschwindigkeit” hinausgeht.
  • Das Verlegen von Pflastersteinen auf dem Platz (mit Ausnahme der Verwendung von Matten und kleinen Holzsockeln, die leicht zu entfernen sind und sich immer innerhalb des Platzes befinden); nicht genehmigte Pflastersteine werden vom Personal des Agricampeggio entfernt.
  • Das Spülen von formaldehydhaltigen Toiletten innerhalb des Campingplatzes.
  • Das Anbringen von Hinweisen kommerzieller Natur auf dem Stellplatz.
  • Aufstauen von Wasser in externen Behältern zusätzlich zu den Behältern, die mit den Unterkunftsfahrzeugen (Wohnwagen oder Wohnmobilen) geliefert werden, insbesondere wenn diese für den normalen Gebrauch nicht ausreichen.
  • Verwendung von Holz- oder Kohlegrills innerhalb der Stellplätze.
  • Barfuß laufen.
  • Das Mitführen von Schusswaffen, Druckluftwaffen, Steinschleudern oder Armbrüsten jeglicher Art.

 

Art. 16 – Beschädigung, Diebstahl, Unfälle

Die Direktion haftet nicht für Sach- oder Personenschäden der Kunden, die auf ihr eigenes Verschulden oder das Dritter zurückzuführen sind, und lehnt jede Haftung für Diebstahl, Brand-, Sach- und Personenschäden ab, ebenso wie für Schäden, die durch Sturm, Hagel, umstürzende Bäume, Äste, Krankheiten, einschließlich Pflanzenkrankheiten, Epidemien, Unfälle, höhere Gewalt usw. verursacht werden.
Für Wohnmobile, Wohnwagen und Mobilheime, die Eigentum des Nutzers sind, muss nach dem Gesetz eine Versicherung gegen “statisches Risiko” abgeschlossen werden, die auf Antrag nachzuweisen ist. Außerdem müssen sie eine Versicherung gegen “Feuerrisiko” und “Nachbarschaftsregress” abschließen.

Es ist ratsam, mit persönlichen Gegenständen vorsichtig umzugehen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Geld und Wertsachen sollten in Bungalows, Zelten und Wohnwagen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Geld sollte man immer bei sich haben, eventuell unter den Familienmitgliedern aufgeteilt.
Wertsachen wie Kameras, Camcorder usw. sollten nicht im Auto gelassen werden, insbesondere nicht nachts. Die Direktion lehnt jede Haftung für Diebstahl, Verlust, Schäden durch höhere Gewalt, Katastrophen, Unruhen usw. ab.

Art. 17 – Besucher

Der Zutritt von Nicht-Campern ist untersagt. Der Zutritt von Freunden oder Verwandten der Benutzer muss von der Direktion gegen Vorlage eines Ausweises und Zahlung der vorgeschriebenen Gebühr genehmigt werden, wenn “der Besucher” länger als zwei Stunden auf dem Campingplatz bleibt.

Art. 18 – Unterbrechung von Diensten

Die mögliche Unterbrechung der Strom-, Flüssiggas- und Gasversorgung im Allgemeinen, der Wasser- und Warmwasserversorgung oder jeder anderen Dienstleistung des Campingplatzes aufgrund von Störungen oder höherer Gewalt verpflichtet die Direktion nicht zu Schadensersatz oder Rückerstattungen jeglicher Art.

Art. 19 – Ausschluss, Entfernung, Kündigung

 

  • Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen auszuweisen, die nach ihrem Ermessen gegen die Platzordnung verstoßen oder in irgendeiner Weise die Harmonie und den Geist des Campingplatzes stören und den reibungslosen Ablauf des Gemeinschaftslebens sowie die Interessen des Campingplatzes beeinträchtigen;

 

  • Gäste, die bereits des Platzes verwiesen wurden, dürfen den Campingplatz nicht ohne eine neue Sondergenehmigung der Direktion wieder betreten.

 

  • Es wird davon ausgegangen, dass der Aufenthalt aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung oder aufgrund von notwendigen baulichen Veränderungen von Rechts wegen unterbrochen werden kann. In diesen Fällen hat der Camper nur Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren für den nicht genutzten Zeitraum, unter Ausschluss jeder anderen Entschädigung.

Eventuali variazioni del regolamento verranno comunicate con avviso in bacheca e avranno validità immediata.

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